Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt EUR 10,00.

Der Regelbeitrag beträgt EUR 55,00 jährlich, bei Erteilung einer Einzugsermächtigung für den zweiten und weitere Beiträge EUR 52,50.

Der Beitrag für Gewerbe, Vereine und Institutionen beträgt 90,00 € jährlich.

Für Empfänger von Sozialleistungen (laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, ALG II u. ä.) sowie BAFöG-Empfänger gilt ein ermäßigter Beitrag von EUR 40,00. Das Vorliegen der Voraussetzungen muss jährlich nachgewiesen werden.

Aufnahmegebühr und Erstbeitrag müssen beim Beitritt in bar bezahlt oder vor der ersten Beratung überwiesen werden.