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Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt EUR 10,00.

Der Regelbeitrag beträgt EUR 37,50 jährlich, bei Erteilung einer Einzugsermächtigung für den zweiten und weitere Beiträge EUR 35,50.

Für Empfänger von Sozialleistungen (laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, ALG II u. ä.) sowie BAFöG-Empfänger gilt ein ermäßigter Beitrag von EUR 22,50. Das Vorliegen der Voraussetzungen muss jährlich nachgewiesen werden.

Aufnahmegebühr und Erstbeitrag müssen beim Beitritt in bar bezahlt werden.








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